Krankengymnastik am Gerät
Gezielter Muskelaufbau an Trainingsgeräten unter therapeutischer Anleitung – mit Befund, individuellem Trainingsplan und begleiteten Einheiten in unseren Praxisräumen an der Holtenauer Straße.
Wofür Krankengymnastik am Gerät eingesetzt wird
Wenn Muskulatur nach einer Operation oder langer Schonung abgebaut ist, reicht Bewegung allein oft nicht – dann trainieren wir die fehlende Kraft dosiert an Geräten wieder auf.
Nach Operationen
Nach Eingriffen an Knie, Hüfte oder Schulter fehlt der stabilisierenden Muskulatur oft Kraft und Ausdauer. Wir bauen sie in kleinen Belastungsstufen wieder auf, abgestimmt auf die ärztlichen Vorgaben zur Belastbarkeit.
Nach längerer Schonung
Wochen mit Gehhilfen, Orthese oder Krankschreibung hinterlassen Spuren. Das Gerätetraining bringt Rumpf und Beine schrittweise zurück in die Belastung des Alltags – Treppen, Einkauf, Arbeitsplatz.
Bei chronischen Rückenbeschwerden
Wiederkehrende Beschwerden im unteren Rücken profitieren von kräftiger Rumpfmuskulatur. An den Geräten lässt sich die Belastung genau dosieren und Woche für Woche nachvollziehbar steigern.
So läuft das Training ab
Kein Gerät wird eingestellt, bevor wir wissen, was die Gelenke aushalten: Am Anfang steht ein Befund, danach der Plan, dann das Training.
Befund und Einweisung
Vor der ersten Einheit erheben wir Beweglichkeit, Kraft und Belastbarkeit der betroffenen Region und sprechen über Ihr Ziel: wieder schmerzfrei sitzen, Treppen steigen, zurück in den Sport. Daraus entsteht ein schriftlicher Trainingsplan mit Übungsauswahl, Gewicht, Wiederholungen und Pausen. Anschließend werden Sie an jedem vorgesehenen Gerät eingewiesen: Sitzposition, Hebeleinstellung, Bewegungsumfang und Atmung.
Begleitete Einheiten
Sie trainieren nicht allein: Eine Therapeutin oder ein Therapeut ist während der Einheit ansprechbar, korrigiert die Ausführung und beobachtet, wie Sie auf die Belastung reagieren. Was Sie geschafft haben, wird festgehalten. Bleiben Beschwerden aus und gelingen die Wiederholungen sauber, steigern wir; meldet sich das Gelenk, nehmen wir zurück oder tauschen die Übung.
Von der Verordnung bis zur Auswertung
Vier Abschnitte gliedern eine KGG-Serie – vom Rezept aus der Arztpraxis bis zur Besprechung, wie es nach der letzten Einheit weitergeht.
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1. Verordnung KGG
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine gesonderte Verordnung über Krankengymnastik am Gerät aus. Bringen Sie das Rezept zum ersten Termin mit; wir prüfen es und klären offene Punkte zu Diagnose und Belastungsgrenzen direkt mit der verordnenden Praxis.
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2. Erstbefund und Planung
Wir messen Beweglichkeit und Kraft, erfragen Vorerkrankungen und Ihr Alltagspensum. Daraus entsteht der Trainingsplan: welche Geräte, welche Gewichte, wie viele Sätze und Wiederholungen, und was Sie zwischen den Terminen tun.
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3. Angeleitetes Training
Sie kommen zu festen Terminen in die Praxis, wärmen sich auf und absolvieren Ihr Programm unter Aufsicht. Ausführung und Belastungsempfinden werden nach jeder Einheit dokumentiert, Einstellungen bei Bedarf sofort korrigiert.
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4. Auswertung und Anpassung
Am Ende der Verordnung vergleichen wir die Werte mit dem Erstbefund und besprechen, was trägt: Folgeverordnung, Übergang in ein selbstständiges Training oder ein Heimprogramm für zu Hause.
Wer besonders profitiert
Am Gerät trainieren bei uns Menschen mit sehr unterschiedlichen Ausgangslagen – gemeinsam ist ihnen, dass Kraft fehlt und die Belastung kontrolliert steigen soll.
- Nach Knie- und Hüftoperationen: Aufbau der Oberschenkel- und Gesäßmuskulatur, sicheres Treppensteigen, Gangbild ohne Ausweichbewegungen
- Sportlerinnen und Sportler im Wiederaufbau: Rückkehr zur Belastung nach Verletzungspause, seitengleiche Kraft vor dem Wiedereinstieg ins Training
- Menschen mit Rückenbeschwerden: Kräftigung von Rumpf und Rumpfstreckern, mehr Ausdauer im Sitzen und Stehen über den Arbeitstag
- Ältere Menschen nach längerer Schonung: Stand- und Gangsicherheit, Kraft für Alltagswege, Einkauf und Haushalt
- Menschen mit körperlich fordernder Arbeit: gezielter Aufbau vor der Wiederaufnahme von Heben, Tragen und Überkopfarbeit
Organisatorisches
Verordnung, Zuzahlung und Vorbereitung
Krankengymnastik am Gerät wird im Heilmittelkatalog als KG-Gerät geführt und von der Ärztin oder dem Arzt gesondert verordnet — eine Verordnung über klassische Krankengymnastik reicht dafür nicht aus. Eine Einheit ist als Doppelbehandlung angesetzt: Sie sind rund 60 Minuten bei uns, davon etwa zehn Minuten Aufwärmen am Ergometer, danach das Gerätetraining und zum Schluss Dehnung. Trainiert wird in kleinen Gruppen, die therapeutische Anleitung bleibt dabei durchgehend im Raum.
- Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung je Verordnung: 10 Euro Rezeptgebühr plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Mit einer Befreiung der Krankenkasse entfällt sie.
- Privatversicherte und Selbstzahlerinnen rechnen wir nach Heilmittelverzeichnis ab; die Höhe stimmen wir vor der ersten Einheit mit Ihnen ab.
- Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst verfällt sie.
- Termine sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab — sonst müssen wir die Einheit privat berechnen.
Was Sie mitbringen
Ihre Verordnung liegt bereit?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir prüfen, ob KG-Gerät auf Ihrer Verordnung steht, und stimmen einen ersten Termin für Befund und Trainingsplan mit Ihnen ab.
