
Antworten vor dem ersten Termin
Verordnung, Zuzahlung, Wartezeit, Hausbesuch: die Fragen, die uns am Empfang und am Telefon am häufigsten erreichen -- hier mit der Antwort, die wir sonst mündlich geben.
Abrechnung
Verordnung, Zuzahlung, Selbstzahler
Wer die Behandlung bezahlt, hängt daran, wie sie zustande kommt. Drei Wege, die in der Praxis vorkommen.
Tabelle waagerecht wischen
| Weg | Was Sie mitbringen | Was Sie zahlen |
|---|---|---|
| Kassenrezept | Verordnung und Versichertenkarte | Gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung; mit Befreiungsausweis entfällt sie |
| Privatrezept oder Beihilfe | Verordnung des behandelnden Arztes | Rechnung nach Gebührenverzeichnis, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen |
| Ohne Verordnung | Nur einen Termin | Selbstzahlerhonorar, das wir vor der ersten Behandlung nennen |
Terminvergabe
So kommt Ihr Termin zustande
Vier Schritte vom ersten Anruf bis zur Erinnerung am Vortag.
Anfrage stellen
Rufen Sie uns unter +49 30 23125107 an oder schreiben Sie an praxis@physiopraxis-nord.invalid. Nennen Sie die verordnete Leistung und zwei Zeitfenster, die Ihnen passen.
Rufen Sie uns unter +49 30 23125107 an oder schreiben Sie an praxis@physiopraxis-nord.invalid. Nennen Sie die verordnete Leistung und zwei Zeitfenster, die Ihnen passen.
Wir sehen nach, welche Behandlungsdauer verordnet ist und wie viele Termine daraus werden. Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf versuchen wir, früher zu beginnen.
Die Serie wird in einem Zug vergeben, damit die Abstände zwischen den Behandlungen stimmen. Sie erhalten die Liste schriftlich.
Auf Wunsch erinnern wir am Vortag per Nachricht. Wer absagen muss, hat bis 24 Stunden vorher keine Kosten.
Sechs Fragen, sechs klare Antworten
- Brauche ich eine ärztliche Verordnung? Für Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage und Massage auf Kassen- oder Privatrezept ja -- diese Leistungen darf eine Praxis nur auf Verordnung abrechnen. Ohne Verordnung können Sie als Selbstzahler kommen, etwa für Präventionstraining, eine Haltungsanalyse oder eine einzelne Massage. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im Vorgespräch; wenn eine Verordnung nötig ist, sagen wir das, bevor ein Termin vergeben wird.
- Was kostet mich die Behandlung? Gesetzlich Versicherte zahlen die gesetzlich geregelte Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Wer von der Zuzahlung befreit ist, legt den Befreiungsausweis vor, dann entfällt sie. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung nach Gebührenverzeichnis und reichen sie selbst ein. Selbstzahler bekommen das Honorar vor der ersten Behandlung genannt, auf Wunsch schriftlich.
- Wie lange dauert es bis zum ersten Termin? Für einen Ersttermin planen wir in der Regel ein bis zwei Wochen ein; bei Krankengymnastik am Gerät kann es länger dauern, weil die Gerätezeiten begrenzt sind. Trägt die Verordnung den Vermerk "dringlicher Behandlungsbedarf", versuchen wir früher zu beginnen. Wenn Sie kurzfristig flexibel sind, sagen Sie es am Telefon -- für Absagen führen wir eine Warteliste.
- Was bringe ich zum ersten Termin mit? Die Verordnung im Original, die Versichertenkarte und, falls vorhanden, den Befreiungsausweis. Dazu bequeme Kleidung, in der Sie sich bewegen können, und ein großes Handtuch. Vorbefunde wie Röntgenbilder oder Operationsberichte helfen uns beim ersten Befund, sind aber keine Voraussetzung. Planen Sie für den ersten Termin etwa 15 Minuten mehr ein als für die folgenden.
- Bieten Sie Hausbesuche an? Ja, im Kieler Stadtgebiet. Voraussetzung ist der ärztliche Vermerk "Hausbesuch" auf der Verordnung; ohne ihn darf die Kasse den Besuch nicht übernehmen. Für Hausbesuche fällt zusätzlich das gesetzlich geregelte Wegegeld an. Die Termine liegen meist am Vormittag, weil sie sich dann zu einer Route bündeln lassen. An Platz brauchen wir eine freie Fläche von etwa zwei mal zwei Metern, alles Weitere bringen wir mit.
- Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss? Bis 24 Stunden vor dem Termin kostet eine Absage nichts, ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt. Danach berechnen wir ein Ausfallhonorar, weil die Zeit für Sie reserviert war und so kurzfristig selten neu vergeben werden kann. Krankenkassen erstatten dieses Honorar nicht. Sagen Sie im Zweifel lieber früh ab und melden sich neu -- die Serie lässt sich fast immer neu einteilen.
Hausbesuche
Behandlung zu Hause

Ein Hausbesuch ist keine kleinere Behandlung, sondern dieselbe an einem anderen Ort. Wir arbeiten mit dem, was da ist: ein fester Stuhl, eine freie Fläche neben dem Bett, ein Tisch zum Abstützen. Übungen, die Sie zwischen den Terminen machen sollen, richten wir an Ihrer Wohnung aus -- an der Treppe, die Sie täglich gehen, nicht an einem Gerät, das Sie nicht haben.
Vor dem Besuch
Gut vorbereitet zum ersten Termin
- Die Verordnung im Original mitbringen -- eine Kopie oder ein Foto reicht für die Abrechnung nicht.
- Kleidung wählen, in der Sie sich bewegen können; für eine Behandlung am Rücken muss die Schulter frei werden können.
- Beschwerden notieren: wann sie auftreten, wie lange sie bleiben, was sie lindert.
- Früh genug da sein -- der erste Befund braucht etwa 15 Minuten zusätzlich.
- Medikamente und frühere Operationen nennen, sie beeinflussen, was wir tun dürfen.
Antwort noch nicht dabei?
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Schreiben Sie uns kurz, worum es geht -- wir antworten in der Regel binnen 24 Stunden und sagen ehrlich, wenn eine andere Praxis oder ein Arzt der richtige Weg ist.