Verordnung und Abrechnung
Ob Kassenrezept, Privatverordnung oder Behandlung auf eigene Kosten: Wir erklären Ihnen, welche Angaben auf der Verordnung stehen müssen, welche Fristen gelten und wie die Abrechnung abläuft.
Drei Wege zu einer Behandlung
Ob mit Verordnung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, mit einer Privatverordnung oder ohne Rezept für Massage und Prävention als Selbstzahlerin: Alle drei Wege führen bei uns zu einem Termin.
Gesetzlich versichert
- Verordnung von Haus- oder Fachärztin, ausgestellt als Heilmittelverordnung
- Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum
- Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse
- Gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent je Behandlung plus 10 Euro je Verordnung, sofern Sie nicht befreit sind
Privat versichert
- Ärztliche Privatverordnung, häufig mit größerem Spielraum bei Anzahl und Dauer
- Behandlungszeiten können länger angesetzt werden als im Kassenrahmen
- Rechnung erhalten Sie von uns und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein
- Erstattungshöhe richtet sich nach Ihrem Tarif und wird nicht von uns bestimmt
Ohne Verordnung
- Termin ohne ärztliche Verordnung, etwa für Massage oder präventives Training
- Kein Arztbesuch und keine Frist vorab nötig
- Umfang und Preis stimmen wir vor dem ersten Termin mit Ihnen ab
- Kosten tragen Sie selbst, eine Erstattung ist in der Regel nicht vorgesehen
Was auf der Verordnung stehen muss
Wir prüfen jede Verordnung, bevor die erste Behandlung beginnt – fehlt eine Angabe, melden wir uns bei Ihnen, bevor daraus ein Problem mit der Kasse wird.
Pflichtangaben des Arztes
Ausstellungsdatum
Es bestimmt die Frist: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach diesem Datum beginnen, sonst verfällt die Verordnung.
Heilmittel
Welche Behandlung verordnet ist – etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Krankengymnastik am Gerät.
Diagnose und Diagnosegruppe
Die ärztliche Diagnose samt ICD-Code und die zugehörige Diagnosegruppe. Sie legt fest, welche Heilmittel überhaupt verordnet werden dürfen.
Verordnungsmenge
Die Anzahl der Behandlungseinheiten und, falls vorgesehen, die Therapiefrequenz pro Woche.
Hausbesuch angekreuzt
Ohne dieses Kreuz können wir nicht zu Ihnen nach Hause kommen. Hausbesuche fahren wir dienstags und donnerstags.
Stempel und Unterschrift
Praxisstempel und eigenhändige Unterschrift der verordnenden Ärztin oder des Arztes. Fehlt eines davon, kann die Kasse die Abrechnung zurückweisen.
Fristen, die Ihr Rezept betreffen
Eine Heilmittelverordnung ist zeitlich gebunden. Wir legen Ihre Termine deshalb so, dass die Serie ohne große Lücken durchläuft, und erinnern Sie an die Folgeverordnung.
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Tag 0: Verordnung ausgestellt
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt datiert die Verordnung. Ab diesem Tag laufen alle Fristen.
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Bis Tag 28: erste Behandlung
Der erste Termin muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum liegen. Rufen Sie uns deshalb am besten direkt nach dem Arztbesuch an: +49 30 23125107.
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Während der Serie: keine langen Unterbrechungen
Läuft die Behandlungsserie länger als 14 Tage ohne Termin, kann die Kasse die Verordnung als unterbrochen bewerten. Melden Sie sich bei Urlaub oder Krankheit kurz bei uns, dann planen wir um.
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Vor der letzten Einheit: Folgeverordnung
Brauchen Sie weitere Behandlungen, sprechen wir das spätestens zwei Termine vor dem Ende an, damit Sie rechtzeitig einen Arzttermin bekommen.
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Nach dem letzten Termin: Abrechnung
Sie bestätigen die Einheiten mit Ihrer Unterschrift, die Verordnung bleibt bei uns und geht zur Abrechnung an Ihre Kasse.
Papier ist unsere Aufgabe, nicht Ihre
Wir prüfen Verordnungen vor dem ersten Termin, erinnern an die Folgeverordnung und rechnen mit Ihrer Kasse ab. Sie bringen das Rezept – um den Rest kümmern wir uns.
Ablauf ansehenWas Sie zum ersten Termin mitbringen
Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin vorliegen, desto mehr Zeit bleibt für die Behandlung selbst. Die Verordnung prüfen wir vor Beginn gemeinsam mit Ihnen auf Diagnose, Heilmittel und Behandlungsmenge.
Fehlt eine Angabe, klären wir das direkt mit der verordnenden Praxis, damit Ihre Behandlung nicht verschoben werden muss.
- Die Verordnung im Original, unterschrieben und gestempelt von der Arzt- oder Zahnarztpraxis
- Ihre Versichertenkarte, bei Privatversicherung die Rechnungsadresse
- Befunde, Operationsberichte oder Bildgebung, falls vorhanden
- Bei Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung: der gültige Nachweis Ihrer Krankenkasse
- Bequeme Kleidung, bei Krankengymnastik am Gerät zusätzlich Hallenschuhe und ein Handtuch
- Hausarzt, Facharzt und Zahnarzt dürfen Physiotherapie verordnen – welcher davon, spielt für uns keine Rolle.
- Der erste Termin muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, sonst verfällt die Verordnung.
- Bei Verordnungen mit dringlichem Behandlungsbedarf verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage.
- Eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen beendet die Behandlungsserie, es sei denn, die ärztliche Praxis bestätigt den Grund schriftlich.
- Verlieren Sie die Verordnung, stellt die verordnende Praxis in der Regel eine Zweitschrift aus.
Fragen zu Ihrer Verordnung?
Wir prüfen Ihr Rezept gern vorab und klären offene Punkte mit Ihnen.

