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Physiotherapie in Kiel

Verordnung und Abrechnung

Ob Kassenrezept, Privatverordnung oder Behandlung auf eigene Kosten: Wir erklären Ihnen, welche Angaben auf der Verordnung stehen müssen, welche Fristen gelten und wie die Abrechnung abläuft.

Holtenauer Straße, Kiel Hausbesuche Di und Do
Verordnung wird vor dem ersten Termin geprüft
Folgeverordnung frühzeitig angesprochen
Zuzahlung direkt in der Praxis möglich
Privatrechnung mit allen Angaben zur Erstattung

Drei Wege zu einer Behandlung

Ob mit Verordnung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, mit einer Privatverordnung oder ohne Rezept für Massage und Prävention als Selbstzahlerin: Alle drei Wege führen bei uns zu einem Termin.

Kassenrezept

Gesetzlich versichert

  • Verordnung von Haus- oder Fachärztin, ausgestellt als Heilmittelverordnung
  • Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum
  • Abrechnung läuft direkt über Ihre Krankenkasse
  • Gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent je Behandlung plus 10 Euro je Verordnung, sofern Sie nicht befreit sind
Privatverordnung

Privat versichert

  • Ärztliche Privatverordnung, häufig mit größerem Spielraum bei Anzahl und Dauer
  • Behandlungszeiten können länger angesetzt werden als im Kassenrahmen
  • Rechnung erhalten Sie von uns und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein
  • Erstattungshöhe richtet sich nach Ihrem Tarif und wird nicht von uns bestimmt
Selbstzahlerin oder Selbstzahler

Ohne Verordnung

  • Termin ohne ärztliche Verordnung, etwa für Massage oder präventives Training
  • Kein Arztbesuch und keine Frist vorab nötig
  • Umfang und Preis stimmen wir vor dem ersten Termin mit Ihnen ab
  • Kosten tragen Sie selbst, eine Erstattung ist in der Regel nicht vorgesehen

Was auf der Verordnung stehen muss

Wir prüfen jede Verordnung, bevor die erste Behandlung beginnt – fehlt eine Angabe, melden wir uns bei Ihnen, bevor daraus ein Problem mit der Kasse wird.

Pflichtangaben des Arztes

Ausstellungsdatum

Es bestimmt die Frist: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach diesem Datum beginnen, sonst verfällt die Verordnung.

Frist
28 Tage

Heilmittel

Welche Behandlung verordnet ist – etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Krankengymnastik am Gerät.

Mehrfach
Haupt- und ergänzendes Heilmittel möglich

Diagnose und Diagnosegruppe

Die ärztliche Diagnose samt ICD-Code und die zugehörige Diagnosegruppe. Sie legt fest, welche Heilmittel überhaupt verordnet werden dürfen.

Verordnungsmenge

Die Anzahl der Behandlungseinheiten und, falls vorgesehen, die Therapiefrequenz pro Woche.

Typisch
6 bis 10 Einheiten

Hausbesuch angekreuzt

Ohne dieses Kreuz können wir nicht zu Ihnen nach Hause kommen. Hausbesuche fahren wir dienstags und donnerstags.

Termine
Di und Do

Stempel und Unterschrift

Praxisstempel und eigenhändige Unterschrift der verordnenden Ärztin oder des Arztes. Fehlt eines davon, kann die Kasse die Abrechnung zurückweisen.

  1. Tag 0: Verordnung ausgestellt

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt datiert die Verordnung. Ab diesem Tag laufen alle Fristen.

  2. Bis Tag 28: erste Behandlung

    Der erste Termin muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum liegen. Rufen Sie uns deshalb am besten direkt nach dem Arztbesuch an: +49 30 23125107.

  3. Während der Serie: keine langen Unterbrechungen

    Läuft die Behandlungsserie länger als 14 Tage ohne Termin, kann die Kasse die Verordnung als unterbrochen bewerten. Melden Sie sich bei Urlaub oder Krankheit kurz bei uns, dann planen wir um.

  4. Vor der letzten Einheit: Folgeverordnung

    Brauchen Sie weitere Behandlungen, sprechen wir das spätestens zwei Termine vor dem Ende an, damit Sie rechtzeitig einen Arzttermin bekommen.

  5. Nach dem letzten Termin: Abrechnung

    Sie bestätigen die Einheiten mit Ihrer Unterschrift, die Verordnung bleibt bei uns und geht zur Abrechnung an Ihre Kasse.

28 Tage
zwischen Ausstellung und erster Behandlung
14 Tage
maximale Unterbrechung innerhalb einer Serie
10 %
gesetzliche Zuzahlung je Behandlung, plus 10 Euro je Verordnung
18 Jahre
bis zu diesem Alter sind Versicherte von der Zuzahlung frei

Unser Anspruch

Papier ist unsere Aufgabe, nicht Ihre

Wir prüfen Verordnungen vor dem ersten Termin, erinnern an die Folgeverordnung und rechnen mit Ihrer Kasse ab. Sie bringen das Rezept – um den Rest kümmern wir uns.

Ablauf ansehen

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin vorliegen, desto mehr Zeit bleibt für die Behandlung selbst. Die Verordnung prüfen wir vor Beginn gemeinsam mit Ihnen auf Diagnose, Heilmittel und Behandlungsmenge.

Fehlt eine Angabe, klären wir das direkt mit der verordnenden Praxis, damit Ihre Behandlung nicht verschoben werden muss.

  • Die Verordnung im Original, unterschrieben und gestempelt von der Arzt- oder Zahnarztpraxis
  • Ihre Versichertenkarte, bei Privatversicherung die Rechnungsadresse
  • Befunde, Operationsberichte oder Bildgebung, falls vorhanden
  • Bei Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung: der gültige Nachweis Ihrer Krankenkasse
  • Bequeme Kleidung, bei Krankengymnastik am Gerät zusätzlich Hallenschuhe und ein Handtuch
  • Hausarzt, Facharzt und Zahnarzt dürfen Physiotherapie verordnen – welcher davon, spielt für uns keine Rolle.
  • Der erste Termin muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, sonst verfällt die Verordnung.
  • Bei Verordnungen mit dringlichem Behandlungsbedarf verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage.
  • Eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen beendet die Behandlungsserie, es sei denn, die ärztliche Praxis bestätigt den Grund schriftlich.
  • Verlieren Sie die Verordnung, stellt die verordnende Praxis in der Regel eine Zweitschrift aus.

Fragen zu Ihrer Verordnung?

Wir prüfen Ihr Rezept gern vorab und klären offene Punkte mit Ihnen.