Sechs Fragen, sechs klare Antworten
Was kostet mich die Behandlung?
Antwort
Gesetzlich Versicherte zahlen die gesetzlich geregelte Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Wer von der Zuzahlung befreit ist, legt den Befreiungsausweis vor, dann entfällt sie. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung nach Gebührenverzeichnis und reichen sie selbst ein. Selbstzahler bekommen das Honorar vor der ersten Behandlung genannt, auf Wunsch schriftlich.